Editio Domini · MMXXVI

Pfotenpost

Magazin für Haustier-Haltung, Tierwohl und Tierarzt-Praxis.


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Tierarzt · 11 min

GOT 2022: Drittes Jahr in der Praxis – die Bilanz im Juni 2026

Plus 26 Prozent Tierhalter-Kosten seit November 2022, ein neuer Versicherungsmarkt und Streitpunkte am Tresen. Was die Gebührenordnung dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten verändert hat.

Am 22. November 2022 trat die neue Gebührenordnung für Tierärzte – kurz GOT – in Kraft. Die Vorgänger-Fassung von 1999 war über zwanzig Jahre nicht substanziell angepasst worden. Im Juni 2026 ist die neue GOT in ihrem dritten Anwendungsjahr, und die Datenlage zu ihren Effekten ist dichter geworden. Wir sortieren, was sich in der Praxis tatsächlich verändert hat – aus Sicht der Halter:innen am Tresen und aus Sicht des Marktes drumherum.

Die zentrale Zahl: plus 26 Prozent

Die meistzitierte Auswertung stammt von der Arbeitsgemeinschaft Freier Großtier- und Gemischtpraktischer Tierärztinnen und Tierärzte (AGFGT) und vom Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt). In einer Auswertung von Praxis-Stichproben über das Geschäftsjahr 2024 wurde der durchschnittliche Anstieg der Tierhalter-Rechnungen gegenüber dem Niveau Oktober 2022 mit rund 26 Prozent angegeben. Die Spannweite ist allerdings groß: Standard-Routinen wie eine jährliche Impfung mit klinischer Untersuchung haben sich um 15 bis 20 Prozent erhöht, während Notfall-Versorgungen außerhalb der Sprechzeit aufgrund des in der neuen GOT systematisch verankerten Notdienst-Zuschlags von 50 Euro netto und der angepassten 2- bis 4-fach-Satz-Spielräume teilweise eine Verdopplung erfahren haben. Der Posten “OP unter Inhalationsnarkose, mittlerer Aufwand” liegt im 1-fach-Satz heute bei knapp 200 Euro; viele Praxen rechnen seit der Reform regelmäßig im 1,5- bis 2-fach-Satz ab.

1-fach, 2-fach, 3-fach: Wer entscheidet? Der vielleicht häufigste Streitpunkt am Tresen betrifft die Höhe des Satzes. Die GOT 2022 nennt für jede tierärztliche Leistung einen 1-fach-Satz als Mindest-Honorar. Der Tierarzt darf nach Paragraf 3 GOT bis zum 3-fach-Satz abrechnen, im Notdienst und unter besonderen Umständen bis zum 4-fach-Satz. Welche Höhe gerechtfertigt ist, bemisst sich nach Schwierigkeit, Zeitaufwand und Umständen der Leistung. In der Praxis hat sich der 2-fach-Satz als de-facto-Normalsatz vieler Klein­tier­praxen etabliert; der 1-fach-Satz wird teils nur noch von Praxen mit hohem Quersubventionierungs-Modell oder im Rahmen von Tierschutz-Tarifen angewendet.

Die rechtliche Lage ist eindeutig: Eine Unterschreitung des 1-fach-Satzes ist außerhalb des Tierschutz-Tarifs und einiger weniger Ausnahmen unzulässig. Eine Überschreitung über den 3-fach-Satz hinaus muss begründet sein. Was nicht eindeutig ist: die Frage, ob ein 2-fach-Satz für eine Standard-Routine angemessen ist. Das Amtsgericht München hat in einer Entscheidung vom Februar 2025 die Auffassung gestützt, dass eine pauschale Anwendung des 2-fach-Satzes ohne dokumentierte Mehraufwand-Gründe nicht ohne Weiteres mit der GOT zu vereinbaren ist; in der Berufungsinstanz ist die Frage noch offen. Für Halter:innen heißt das im Alltag: Die Rechnung sollte den angewandten Satz pro Position ausweisen, und bei einem 2-fach- oder höheren Satz für Standard-Leistungen ist eine Rückfrage nach den abrechnungsrelevanten Umständen zulässig und sinnvoll.

Beispielrechnung: Standard-Impf-Termin. Ein realistisches Beispiel aus dem Juni 2026 für eine 7-jährige Mischlingshündin, 22 Kilogramm, jährliche Impfung gegen SHPPi, Tollwut, klinische Untersuchung, Anamnese:

  • Allgemeine Untersuchung mit Beratung, 1-fach 23,62 Euro, im 2-fach-Satz 47,24 Euro
  • Impfung subkutan, 1-fach 11,50 Euro, im 2-fach 23,00 Euro
  • Material Impfstoff Kombi-Vakzine ca. 18 bis 25 Euro
  • Material Tollwut-Vakzine ca. 9 bis 12 Euro
  • Notfall-Zuschlag entfällt
  • Umsatzsteuer 19 Prozent auf Honorar und Material

In Summe liegt eine solche Standard-Routine im 1-fach-Satz bei rund 75 bis 80 Euro brutto, im 2-fach-Satz bei rund 110 bis 120 Euro brutto. Die genaue Höhe hängt vom Material-Einkaufspreis der Praxis und der Anwendung des Satzes ab. Werte deutlich darüber sind erklärungsbedürftig; Werte deutlich darunter ebenso, in der Regel weil eine Position vergessen wurde.

Der Versicherungsmarkt sortiert sich

Eine zweite, ökonomisch sehr sichtbare Folge der GOT 2022 ist die Bewegung im Tierkranken-Versicherungsmarkt. Die etablierten Anbieter – Petplan, Agila, Helvetia, Uelzener, Allianz mit ihrem Hunde-OP-Produkt – haben zwischen 2023 und 2025 mehrfach die Beiträge angepasst. Die jährlichen Prämien für eine Vollversicherung Hund liegen je nach Rasse, Alter und Tarif heute im mittleren bis höheren dreistelligen Bereich pro Jahr; bei großen Rassen und vorerkrankten Tieren überschreiten die Vollversicherungs-Prämien viermal so oft die 1.000-Euro-Marke wie 2022. Die reine OP-Versicherung hat sich als pragmatischer Mittelweg etabliert: Sie deckt die teuren Akut-Eingriffe ab, lässt aber Routine-Kosten beim Halter. Eine differenzierte Marktübersicht hat die Stiftung Warentest im April 2026 aktualisiert; die Pfotenpost wird in der Septemberausgabe einen Versicherungs-Vergleich nach dem Stichtag 1. Juli 2026 publizieren.

Ein neuer Marktteilnehmer ist die in München gegründete Pet Protect AG, die seit Anfang 2025 ein digitales Erstattungs-Modell betreibt; die Erstattung erfolgt nach Foto-Upload der Rechnung in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Das Produkt ist als Reaktion auf die nach der GOT-Reform deutlich gestiegene Erstattungs-Frequenz konzipiert.

Streitpunkte am Tresen. In der Beratungspraxis der Verbraucherzentralen tauchen seit 2023 wiederkehrende Streitpunkte auf, die wir hier nüchtern auflisten. Erstens: Wegegeld und Anfahrt bei mobilen Tierärzten oder Hausbesuchen. Die GOT regelt dies in Paragraf 8; der Posten ist häufig nicht ausreichend ausgewiesen. Zweitens: Materialkosten. Verbrauchsmaterialien, Medikamente, Verbandsmaterial sind nach Paragraf 7 GOT mit den nachgewiesenen Selbstkosten anzusetzen; ein Aufschlag ist nur in dem Rahmen zulässig, den die Praxis durchgängig anwendet. Drittens: Die Abrechnung der gleichen Leistung mehrfach, etwa wenn eine “Allgemeine Untersuchung” zusätzlich zu einer “Untersuchung eines Organsystems” abgerechnet wird. Die Doppelabrechnung ist nicht per se unzulässig, muss aber begründbar sein.

Für den Konflikt-Fall gibt es zwei niedrigschwellige Wege. Eine fachliche Prüfung der Rechnung kann die zuständige Landestierärztekammer auf Anfrage durchführen; das ist kein förmliches Verfahren, sondern eine kollegiale Auskunft. Eine rechtliche Prüfung ist Sache der Verbraucherzentrale oder eines Anwalts für Veterinärrecht. Im Konfliktfall ist es ratsam, die Rechnung zunächst zu begleichen, um Mahnverfahren zu vermeiden, und die Rückforderung separat zu klären – die Tierarztrechnung ist nach der Behandlung sofort fällig.

Zwischenbilanz. Die GOT 2022 hat erreicht, was sie strukturell erreichen sollte: eine Anpassung der Honorare an einen über zwei Jahrzehnte stehengebliebenen Stand und eine Stabilisierung des wirtschaftlichen Modells vieler Praxen, deren Auskommen zuvor erkennbar fragil war. Sie hat zugleich für viele Halter:innen eine spürbare Kostendynamik ausgelöst. Im dritten Jahr der Anwendung ist die nüchterne Bilanz: Vorbeugung ist günstiger geworden als Reaktion – Impfschutz, Zahnkontrolle, Gewichtsmanagement und frühe Vorstellung bei Symptomen sparen mittelfristig regelmäßig mehr Geld, als sie kurzfristig kosten. Diese Linie haben die Standesvertretungen seit 2023 in der Halter-Kommunikation in den Mittelpunkt gerückt; im Juni 2026 ist sie der robusteste Rat, den wir aus der Bilanz mitnehmen können.


Ressort: Tierarzt